Die allgemeinen Versicherungsbedingungen findest du unten.
Es gelten jedoch zusätzlich folgende "Besondere Vereinbarungen", die zwischen GENERALI und Österreichischer Blasmusikjugend für die ÖBJ-Bonucard plus vertraglich vereinbart wurden.
- Versichert gelten die Instrumente, die sich im privaten Eigentum des genannten Mitglieds befinden oder diesem nachweislich in Leihe überlassen wurden.
Versichert gelten maximal 2 Instrumente je Mitglied.
- Abweichend zu Artikel 7 der Bedingungen für Musikinstrumente steht die vereinbarte Versicherungssumme maximal 3 mal je Versicherungsperiode (=1 Jahr) zur Verfügung.